AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich I Vertragsgegenstand
- Die Gebrüder Hütteroth Innovation und Immobilien GbR bietet unter der Marke meinegarage24.com über die Website [meinegarage24.com] die Anmietung von Self-Storage Lagern und Garagen an. Die Gebrüder Hütteroth Innovation und Immobilien GbR (im Folgenden Vermieter genannt) schließt als Vermieter mit ihren Kunden (im Folgenden Mieter genannt), ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietverträge über bestimmte Objekte zur Lagerung von Gegenständen ab.
- Der Vermieter vermietet und der Mieter mietet den im entsprechenden Einzelvertrag näher definierten Mietgegenstand. Die folgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Mieter und Vermieter.
- Auf der Website erklärt sich der Mieter durch Anklicken der Checkbox „Ich habe die AGB gelesen und stimme ihnen zu“ und den anschließenden Abschluss des Mietvertrages mit den gegenständlichen AGB einverstanden.
- Eine Abweichung von den AGB des Vermieters werden nicht anerkannt, es sei denn der Vermieter stimmt dem schriftlich zu.
- Die AGB können vom Vermieter jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages jeweils aktuellen Fassung.
- Das Angebot richtet sich nur an Mieter aus Deutschland.
- Vertragsabschluss
- Der Vertragsabschluss zwischen Vermieter und Mieter erfolgt auf der Website des Vermieters. Die auf der Website vom Vermieter angebotenen Leistungen verstehen sich als Aufforderung zum Angebot und sind daher für den Vermieter nicht verbindlich. Mit der Buchung über die Website gibt der Mieter gegenüber dem Vermieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Erst durch die Annahme des Vermieters kommt der Vertrag zustande. Die Annahmeerklärung ergeht per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse.
- Der Mieter muss sich auf der Website registrieren und ein Konto im Kundenportal des Vermieters mit seinen Daten erstellen. Dieses Konto wird mit einem Passwort geschützt, welches der Mieter selbst bestimmt. Der Mieter verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und sobald er Kenntnis davon hat, dass dieses einem Dritten bekannt wurde oder es begründete Anhaltspunkte gibt, dass sein Passwort einem Dritten bekannt wurde, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter hat Änderungen seiner Daten unverzüglich bekannt zu geben.
- Vertragsdauer, Vertragsauflösung
- Das Mietverhältnis wird wenigstens für die Mindestmietdauer von 12 Monaten geschlossen, sofern bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich eine längere Laufzeit vereinbart wurde.
- Zum Ende der Mindestmietdauer können die Vertragsparteien bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, also innerhalb von drei Monaten, kündigen.
Nach der Mindestmietdauer können die Vertragsparteien das Mietverhältnis bis zum dritten Werktag eines Monats, jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, kündigen. Die Kündigung kann via E-Mail erfolgen. Erfolgt eine Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Dauer. - Ist der Mieter mit Zahlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag in der Höhe von zumindest einer Monatsmiete für mehr als 4 Wochen in Verzug, so ist der Vermieter zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt.
- Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Solche Gründe sind insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen (z.B. die in Punkt 4 getroffenen Regelungen betreffend der zulässigen Nutzung), sofern der Mieter die Vertragsverletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist seitens des Vermieters nicht beseitigt, sowie die Einstellung der Geschäftstätigkeit des Vermieters.
- Nutzung des Bestandsgegenstandes durch den Mieter
- Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung von ungefährlichen Gegenständen unter Berücksichtigung nachfolgender Regelungen genutzt werden.
- Festgehalten wird, dass die gelagerten Gegenstände Witterungen, Nässe, Kälte, Hitze, Stürmen etc. ausgesetzt sein können. Dem Mieter ist somit bewusst, dass nur robuste Gegenstände zur Lagerung im Mietobjekt geeignet sind. Der Vermieter schließt hierfür jegliche Sachmangelhaftung aus.
- Eine Nutzung zu Wohn- oder jeglichen Arbeitszwecken oder gewerblichen/ selbstständigen Tätigkeiten durch den Mieter ist nicht gestattet. Das Mietobjekt dient ausschließlich als Lager. Gleiches gilt für jegliche illegalen, strafbaren oder sittenwidrigen Aktivitäten. Der Mieter darf unter der Anschrift des Mietobjektes bzw. der Gesamtanlage weder seinen Wohnsitz noch den Geschäftssitz eines Unternehmens nehmen oder anmelden.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter, sowie keine Umweltschäden oder Ruhestörungen entstehen. Er hat geltendes Recht zu beachten.
- Müll ist vom Mieter immer zu beseitigen und darf nicht im Mietgegenstand verbleiben.
- Das Mietobjekt ist nicht zum Aufenthalt von Menschen sowie für private Veranstaltungen/Festivitäten und/oder zur Aufbewahrung von Tieren oder sonstigen Lebewesen jeglicher Art geeignet. Eine derartige Nutzung ist untersagt.
- Das Waschen von Fahrzeugen innerhalb des Mietobjektes und auf dem Mietgelände ist untersagt.
- Es ist strengstens untersagt:
- In dem Mietobjekt zu rauchen oder offenes Licht oder Feuer zu benutzen;
- Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare oder entzündliche Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase einzulagern sowie um- und aufzufüllen;
- feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete, giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände/Stoffe (z. B. Waffen, Sprengstoff, Munition, Chemikalien, biologische Kampfstoffe, Feuerwerkskörper, Asbest, Giftmüll etc.) einzulagern;
- leere Kraftstoff- und Ölbehälter einzulagern,
- Gegenstände, die wegen Undichtigkeit Brennstoff und Öl verlieren, abzustellen oder einzulagern;
- jegliche Batterien, welche als Gefahrgut gelten, einzulagern und
- sonstige Gegenstände, von denen Brandgefahren ausgehen oder von denen Umweltgefährdungen ausgehen, einzulagern.
- Die Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich welcher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände, insbesondere Nahrungsmittel sowie solche, die für Ungezieferbefall/ Befall von Schädlingen geeignet sind oder einen solchen verursachen können, nicht gelagert werden. Gleiches gilt für Stoffe, die Rauch oder Geruch absondern.
- Alle technischen und behördlichen Vorschriften sind zu befolgen und einzuhalten. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alle anwendbaren umweltbezogenen Gesetze, Vorschriften, behördliche Anordnungen sowie den Standort betreffenden Genehmigungen einzuhalten und zu befolgen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Vermieters in oder am Mietobjekt bauliche Veränderungen vorzunehmen.
- Vorhandene elektrische Leitungen dürfen nicht angezapft oder verändert werden. Elektrische Geräte dürfen während der Abwesenheit des Mieters nicht betrieben werden.
- Der Mieter steht dafür ein, dass Personen, die mit seiner Zustimmung Zutritt zum Mietobjekt haben, ebenfalls die voraufgeführten Bestimmungen einhalten.
- Eine entgeltliche oder unentgeltliche Untervermietung oder sonstige Form einer vom Mieter begehrten Gebrauchsüberlassung des ganzen oder eines Teiles des Mietobjektes ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
- Zutritt des Mieters
- Der Zutritt zum Mietgegenstand erfolgt via App. An der Tür des Mietgegenstandes ist ein Öffnungsmechanismus angebracht, welcher via App entsperrt werden kann. Der Zutritt via App wird vom Vermieter vergeben.
- Der Mieter hat während der Öffnungszeiten Zutritt zum Gelände des Vermieters und zum Mietobjekt. Die aktuellen Öffnungszeiten sind Montag bis Sonntag – 24h.
Die Öffnungszeiten können vom Vermieter mit vorheriger 14-tägiger Ankündigung auf der Website oder mittels Aushangs im Eingangsbereich angepasst werden, ohne dass der Mieter daraus Rechtsfolgen ableiten kann, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Einschränkung des Mieters führt. Änderungen, die aufgrund von behördlichen Vorgaben erforderlich werden, sind jedenfalls zumutbar. - Der Zutritt zum Gelände und zum Mietobjekt ist grundsätzlich nur dem Mieter gestattet. Andere Personen können das Gelände in Begleitung des Mieters oder mit einer schriftlichen Vollmacht betreten. Der Vermieter kann von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, eine Vollmacht verlangen und falls diese nicht vorgewiesen werden kann, die Person des Geländes verweisen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu verschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten.
- Aus vorübergehenden Zutrittsstörungen zum Mietobjekt, etwa wegen Ausfall der Zutrittslösung, oder aus Störungen der Energieversorgung kann der Mieter keine Schadensersatz- oder Mietminderungsansprüche ableiten. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, den Zutritt bzw. die Störung rasch zu beheben.
- Zutritt des Vermieters
- Der Vermieter ist berechtigt, zur Gewährleistung der Sicherheit bzw. Funktionsfähigkeit und/oder für Instandhaltungsarbeiten und/oder für behördliche Inspektionen Lagerabteile vom Mieter zu öffnen und zu betreten. Der Vermieter wir den Mieter mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Öffnung und Betretung informieren. Bei unvorhergesehenen Reparaturmaßnahmen kann von den 5 Werktagen abgewichen werden.
- Der Vermieter hat das Recht, das Mietobjekt ohne vorherige Ankündigung zu öffnen und zu betreten, wenn der Vermieter insbesondere aber nicht abschließend begründet annehmen kann, dass das Mietobjekt gemäß Punkt 4 verbotene Gegenstände enthält oder der Mieter das Objekt vertragswidrig benutzt oder dem Mieter selbst oder den anderen Mietern/dem Vermieter ein nicht unerheblicher Schaden droht (sog. Gefahr in Verzug).
- Der Mieter ist verpflichtet, die vorübergehende Benutzung und Veränderung des Mietgegenstandes ohne Ersatzanspruch zu dulden, wenn dies zur Beseitigung ernster Schäden des Mietobjektes und zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an diesem oder an benachbarten Mietgegenständen notwendig oder zweckmäßig ist.
- Der Zutritt zum Mietgegenstand kann dem Mieter vom Vermieter unter anderem bei Zahlungsverzug verwehrt werden. Sobald der Mieter den ausständigen Betrag bezahlt hat, erhält er wieder Zutritt zum Mietgegenstand.
- Mietentgelt
- Der Mieter hat den vereinbarten Mietzins zzgl. anfallender Betriebskosten und etwaiger USt in der gesetzlichen Höhe an den Vermieter zu zahlen. Der Mietzins ist monatlich im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats mittels Bankeinzug zu bezahlen.
- Jede Garage verfügt über einen eigenen Stromzähler. Der Verbrauch wird einmal jährlich abgelesen und entsprechend abgerechnet. Genauso bei Kosten für die Außenbeleuchtung: diese wird abgelesen und auf sämtliche Mieter aufgeteilt. Bei unterjähriger Kündigung erfolgt die Abrechnung spätestens zum Jahresende.
- Abweichungen von den Flächenangaben (diesen dienen lediglich der Beschreibung) des Mietgegenstandes oder der Umstand, dass sich Säulen oder ähnliches im Mietgegenstand befinden, führen nicht zu einer Änderung des Mietzinses.
- Kaution
- Der Mieter hat dem Vermieter spätestens mit der ersten Monatsmiete eine Kaution in Höhe einer vereinbarten Monatsmiete als Sicherheit für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag in derselben Form wie die Mietzinszahlungen zu leisten. Durch Inanspruchnahme verbrauchte Kaution oder Kautionsteile sind vom Mieter unverzüglich auszugleichen.
- Die Kaution wird dem Mieter binnen 2 Monaten nach Rückgabe des geräumten Mietgegenstandes gemäß Punkt 14.1. sowie nach Übermittlung des erforderlichen Fotos des geräumten Mietgegenstandes gemäß Punkt 14.2. und nach Begleichung aller Forderungen aus dem Mietvertrag auf das von ihm bekanntgegebene Bankkonto ohne Zinsen zurückerstattet.
- Zahlungsmethoden, Zahlungsverzug
- Für die Bezahlung der monatlichen Miete sowie der Kaution bietet der Vermieter die Zahlart Bankeinzug an.
- Im Falle des Zahlungsverzugs werden dem Mieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet.
- Im Fall eines Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen kann dem Mieter der Zutritt zum Mietobjekt entzogen werden, indem der App-Zugang zur Betretung einseitig vom Vermieter deaktiviert wird; zusätzlich kann auch die Box „Überschlossen“, also mit einem Vorhängeschloss des Vermieters gesichert, werden. Dem Vermieter steht das gesetzliche Pfandrecht an den eingebrachten Sachen zu.
- Die vorangegangenen Bestimmungen befreien den Mieter nicht davon, offene Forderungen des Vermieters zu begleichen.
- Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Vermieter unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. - Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht diesen Vertrag entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu widerrufen. Hierzu verweisen wir auf unsere Widerrufsbelehrung. - Haftung / Gewährleistung
- Der Mietgegenstand befindet sich bei Vertragsbeginn im einwandfreien Zustand. Etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen sind dem Vermieter ohne Verzug bei Vertragsbeginn zu melden und schriftlich festzuhalten. Der Vermieter leistet dafür Gewähr, dass der Mietgegenstand grundsätzlich zur Lagerung von Objekten gemäß den Bestimmungen und Einschränkungen dieser AGB geeignet ist. Darüber hinaus haftet der Vermieter nicht für eine bestimmte Nutzbarkeit oder Beschaffenheit des Mietgegenstandes. § 536a BGB wird ausgeschlossen.
- Der Vermieter haftet nicht für zufällige Beschädigungen der eingelagerten Gegenstände insbesondere durch Witterungen, Temperatur, Feuchtigkeit bzw. Ungeziefer, Feuer oder Wasserschäden. Der Mieter ist selbst verantwortlich, dass die eingelagerten Gegenstände für die konkrete Form der Lagerung geeignet sind.
- Sollte es verkehrstechnische Hindernisse geben, die den Zugang zum Mietgegenstand erschweren – z.B. Straßenbaustellen - so haftet hierfür der Vermieter nicht.
- In sonstigen Fällen haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Mieter regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 12.5. ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Für jede Beschädigung innerhalb des Mietgegenstandes hat der Mieter einzustehen, wenn die Beschädigung durch ihn oder ihm sonst zuzurechnenden Personen verursacht wurde.
- Versicherungsschutz
- Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter keine konkrete Kenntnis über den Wert, den Umfang und die Art, der durch den Mieter eingelagerten Gegenstände besitzt und, dass die Lagerung der Gegenstände auf sein eigenes Risiko erfolgt.
- Der Vermieter schließt keine Versicherung über die eingelagerten Gegenstände ab. Der Mieter ist verpflichtet die eingelagerten Gegenstände selbst zu versichern.
- Pflichten des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Die Kündigung hat in schriftlicher Form per Mail an info@meinegarage24.com zu erfolgen.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle seine Gegenstände aus dem Mietgegenstand zu entfernen und dem Vermieter den Mietgegenstand gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand wie bei Übergabe, unter Berücksichtigung auf eine durch bestimmungsgemäße Benutzung verursachte gewöhnliche Abnutzung zu übergeben.
- Der Mieter hat bei Rückgabe ein Foto des geräumten Mietgegenstandes zu machen und dem Vermieter per E-Mail zu übermitteln und im Kundenkonto hochzuladen.
- Wenn der Mieter innerhalb der Kündigungsfrist seine im Mietgegenstand zurückgebliebenen Gegenstände nicht entfernt, kann der Vermieter das Mietobjekt öffnen, das Mietobjekt betreten und:
- diese Gegenstände entfernen und in einem anderen vom Vermieter ausgewählten Lager kostenpflichtig lagern; oder
- diese Gegenstände kostenpflichtig zu entsorgen, wenn und soweit die Lagerung und / oder eine freihändige Veräußerung wegen des geringen Wertes und / oder wegen der Verderblichkeit und / oder sonstigem Grund wirtschaftlich nicht zweckmäßig oder möglich ist.
- Der Mieter ist nicht berechtigt Ersatzansprüche von am Mietgegenstand getätigten Aufwände geltend zu machen, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
- Anwendbares Recht, Gerichtstand, Erfüllungsort
- Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters. Zwingende Gerichtsstände für Verbraucher bleiben davon unberührt.
- Erfüllungsort ist der Ort des Mietgegenstandes.
- Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Widerrufsbelehrung
Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
(Fundstelle: BGBl. I 2013, S. 3663 – 3664)
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Gebrüder Hütteroth Innovation und Immobilien GbR, Berliner Tor 27, 16278 Angermünde, E-Mail: info@meinegarage24.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch nachfolgend auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Gebrüder Hütteroth Innovation und Immobilien GbR
Berliner Tor 27
16278 Angermünde
E-Mail: info@meinegarage24.com